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Sicherheitsprüfung

SP gemäß § 29 StVZO

Welche Fahrzeuge müssen zur Sicherheitsprüfung?

Die Sicherheitsprüfung – auch SP genannt, dient bei schweren Fahrzeugen dazu, sicherheitsrelevante Fahrzeugteile sowie im Besonderen reparatur- und verschleißanfällige Bauteile zu überprüfen.

Die SP ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h – für LKWs, Sattelzugmaschinen und Zugmaschinen von mehr als 7,5t zulässigem Gesamtgewicht.

Anhänger mit mehr als 10 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, sowie Kraftomnibusse sind sicherheitsprüfungspflichtig.

Im Rahmen der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung bei ihrem Kraftfahrzeug durchgeführt.  Die Prüfung umfasst die folgenden 7 sicherheitsrelevanten Komponenten:

  • Lenkung
  • Räder/Reifen
  • Bremsanlage
  • Fahrgestell
  • Fahrwerk
  • Anhängerkupplung
  • Sattelkupplung

Als anerkannter Kfz-Gutachter bieten wir Ihnen auch bei unverschuldetem Unfallschaden professionelle Hilfe.

Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.

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