BO - Kraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Jährliche Untersuchung nach §41 BO-Kraft für Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse!
Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen einer besonderen Prüfungspflicht!
Die BO Kraft ist für Firmen verpflichtend die Fahrgäste mit oben genannten Fahrzeugen Personen befördern, soweit sie den Personenbeförderungsgesetz unterliegen.
Prüfungspunkte:
- Vollständigkeit der Erste Hilfe – und Verbandskästen
- Vorschriftsmäßige Anbringung und leichte Erreichbarkeit des Feuerlöschers
- Vorschriftsmäßige Beschilderung der Fluchtwege
- Vollständigkeit der Nothämmer bei Bussen
- Deklaration des Unternehmers und der Ordnungsnummer
- Türanlagenprüfung / Öffnung & Schließungskontrolle
- Vorschriftsmäßige Anbringung von Werbefolien
Vor der ersten Inbetriebnahme
Bevor ein Mietwagen, Taxi oder Bus erstmals in Betrieb genommen werden kann, ist die Untersuchung nach §42 BO Kraft durchzuführen.
Diese ist zusätzlich zur HU, durch den Unternehmer zu veranlassen.
Der zuständigen Behörde ist der Untersuchungsbericht umgehend vorzulegen.
Als anerkannter Kfz-Gutachter bieten wir Ihnen auch bei unverschuldetem Unfallschaden professionelle Hilfe.
Untersuchungsbericht kann der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.