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Gasanlagenprüfung

Überprüfung von Kraftfahrzeugen mit Gasantrieb (LPG/CNG) gem. § 41a StVZO

Haben Sie Ihr Kraftfahrzeug mit einer Gasanlage nachgerüstet, dann sollten Sie zusätzlich zur regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung eine Prüfung der Gasanlage gem. § 41a StVZO durchführen. 

Wir beraten Sie gern und führen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch. 

Als anerkannter Kfz-Gutachter bieten wir Ihnen auch bei unverschuldetem Unfallschaden professionelle Hilfe. 

Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland. 

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