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Oldtimer-Erstuntersuchung

gem. § 23 StVZO

Die Oldtimer-Erstuntersuchung setzt sich gemäß §23 StZVo aus einer Hauptuntersuchung zusammen (HU inkl. UMA gemäß § 29 StVZO), sowie der sachverständigen Begutachtung des Zustandes des Gesamtfahrzeugs und der Originalteile seiner Hauptbaugruppen zusammen.

Zu den relevanten Gruppen zählen:

  • Karosserie
  • Aufbau
  • Fahrwerk
  • Rahmen
  • Motor
  • Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Innenraum
  • Räder & Reifen
  • elektrische Anlage

Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, wenn ein Gutachten bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird und die Fahrzeuge gut und weitestgehend original erhalten sind.

Was ist Ihr Oldtimer wert?

Neben der Erstellung eines Gutachtens sind wir zusätzlich als erfahrene Sachverständige Ihr zuverlässiger Partner für die Bestimmung des Oldtimerwertes.

Der Untersuchungsbericht kann der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.

24/7 FÜR SIE ERREICHBAR:

0157 - 86 28 57 83

WÄHREND UNSERER GESCHÄFTSZEITEN:

030 - 67 96 01 96