Sicherheitsprüfung
SP gemäß § 29 StVZO
Welche Fahrzeuge müssen zur Sicherheitsprüfung?
Die Sicherheitsprüfung – auch SP genannt, dient bei schweren Fahrzeugen dazu, sicherheitsrelevante Fahrzeugteile sowie im Besonderen reparatur- und verschleißanfällige Bauteile zu überprüfen.
Die SP ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h – für LKWs, Sattelzugmaschinen und Zugmaschinen von mehr als 7,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Anhänger mit mehr als 10 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, sowie Kraftomnibusse sind sicherheitsprüfungspflichtig.
Im Rahmen der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung bei ihrem Kraftfahrzeug durchgeführt. Die Prüfung umfasst die folgenden 7 sicherheitsrelevanten Komponenten:
- Lenkung
- Räder/Reifen
- Bremsanlage
- Fahrgestell
- Fahrwerk
- Anhängerkupplung
- Sattelkupplung
Als anerkannter Kfz-Gutachter bieten wir Ihnen auch bei unverschuldetem Unfallschaden professionelle Hilfe.
Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.