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Kaskoschaden

Ihr Schaden wurde selbstverschuldet?

Bei der Teilkasko und Vollkasko erfolgt die Schadensregulierung durch Ihre Versicherung.

Bei einem Kaskoschaden handelt es sich um:

  • Einbruch
  • selbstverschuldeten Unfall
  • Fahrerflucht
  • Unfall mit Haarwild
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Elementarschäden (Naturgewalten – wie z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)

Im Kaskoschadensfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen den Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen.

Die Übernahme der Kosten für ein Kfz-Gutachten ist im Kasko-Schadensfall mit der Versicherung abzustimmen.

Ersetzt werden im Kaskoschadensfall in der Regel lediglich die reinen Reparaturkosten.

Sonstige Leistungen, wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.

Sollten die Kosten für den freien Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz-Gutachter.

Hierbei haben unsere Kfz-Ingenieure die Möglichkeit, das bereits erstellte Kfz-Gutachten von Ihrer Versicherung prüfen zu lassen.

24/7 FÜR SIE ERREICHBAR:

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WÄHREND UNSERER GESCHÄFTSZEITEN:

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