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Änderungsabnahme

Änderungsabnahme nach § 19 StVZO 

Verwirklichen Sie Ihren Traum am Fahrzeug!

Änderungsabnahme nach § 19 StVZO erforderlich?

Sie haben Ihr Fahrzeug nachträglich baulich verändert:

Dann ist dringend eine Abnahme erforderlich!

  • Rad & Reifenkombination
  • Folien an Seitenfenstern
  • Tiefer- oder Höherlegung
  • Spezielle Felgen


Wir benötigen:

  • Teilegenehmigung
  • Teilegutachten eines technischen Dienstes
  • Fahrzeugschein
  • ABE – die allgemeine Betriebserlaubnis

​Durch die Überprüfung wird bestätigt, dass die veränderten Fahrzeugteile ordnungsgemäß an/eingebaut sind.

Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.

24/7 FÜR SIE ERREICHBAR:

0157 - 86 28 57 83

WÄHREND UNSERER GESCHÄFTSZEITEN:

030 - 67 96 01 96