Hauptuntersuchung inkl. UMA* gem. § 29 StVZO
*Untersuchung des Motormanagement – und Abgasreinigungssystems
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Gemäß §29 und Anlage VIII der StVZO müssen Halter von Kraftfahrzeugen und ihrer Anhänger in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung, um Ihre Tauglichkeit für den Straßenverkehr festzustellen.
Hierbei erfolgt eine komplette Überprüfung Ihres Fahrzeuges zur Feststellung etwaiger Mängel durch einen unserer Prüfingenieure.
Nach Abschluss der Hauptuntersuchung bekommen Sie einen detaillierten HU-bericht ausgehändigt und wir erklären Ihnen vorhandene Mängel.
Bei bestandener Prüfung wird auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeuges eine neue Prüfplakette angebracht.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung fester Bestandteil der HU.
Das Bestehen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche HU.
Als anerkannter Kfz-Gutachter bieten wir Ihnen auch bei unverschuldetem Unfallschaden professionelle Hilfe.