Überprüfung von Kraftfahrzeugen mit Gasantrieb (LPG/CNG) gem. § 41a StVZO
Haben Sie Ihr Kraftfahrzeug mit einer Gasanlage nachgerüstet, dann sollten Sie zusätzlich zur regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung eine Prüfung der Gasanlage gem. § 41a StVZO durchführen.
Wir beraten Sie gern und führen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch.
Als anerkannter Kfz-Gutachter bieten wir Ihnen auch bei unverschuldetem Unfallschaden professionelle Hilfe.
Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.